Wetzenbacher Sanitär- und Heizungstechnik GmbH, Augsburg (Schafweidstr. 16 a, 86179 Augsburg). Die Einzelfirma wurde infolge der Verschmelzung am 24.04.2006 in das Register eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 15546).
Wetzenbacher Sanitär- und Heizungstechnik GmbH, Augsburg (Schafweidstr. 16 a, 86179 Augsburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Wetzenbacher Herta, Augsburg, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Herta Wetzenbacher Büroservice e.K. mit dem Sitz in Augsburg geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.