HRA 7809: Wetzlarer Bäder, Wetzlar, Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. Eigenbetrieb der Stadt Wetzlar. Satzung vom 12.12.2019. Geschäftsanschrift: Ernst-Leitz-Straße 30, 35578 Wetzlar. Gegenstand: Förderung der Einwohnerinnen und Einwohner auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur und des Sports durch Zurverfügungstellung von Schwimmbädern auf dem Gebiet der Stadt Wetzlar. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Betriebsleiter vertreten die Stadt Wetzlar in den Angelegenheiten des Eigenbetriebs. Die Betriebsleitung besteht aus mindestens einem Betriebsleiter. Sind mehrere Betriebsleiter bestellt, vertreten zwei Betriebsleiter gemeinsam. Die Vertretungsmacht der Betriebsleiter ist auf die Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Sinne der Satzung und des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes beschränkt. Erklärungen in Angelegenheiten des Eigenbetriebs, durch die die Stadt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Im Rahmen der laufenden Betriebsführung werden Erklärungen des Eigenbetriebs durch die Betriebsleitung abgegeben. Im übrigen sind Erklärungen nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Oberbürgermeister oder seinem allgemeinen Vertreter sowie einem weiteren Mitglied des Magistrats handschriftlich unterzeichnet sind und mit einem Zusatz versehen werden, dass es sich um Erklärungen des Eigenbetriebs handelt. Bestellt als Betriebsleiter: Lehne, Sven, Solms, * ‒.‒.‒‒; Müller, Wendelin, Gießen, * ‒.‒.‒‒.
35578 Wetzlar
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Amtsgericht: Wetzlar
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