PR 20367: Wetzling & Habel Rechtsanwälte PartG mbB, Mainz (Emmerich-Josef-Straße 5, 55116 Mainz). Die Partnerschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.06.2020 und 15.09.2020 sowie der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.06.2020 und 15.09.2020 mit der BETTE WESTENBERGER BRINK Rechtsanwälte PartG mbB mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Koblenz PR 8) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55116 Mainz
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Amtsgericht: Koblenz
Rechtsform: PartG mbB