Weygoldt Haustechnik GmbH, Weinheim, Weinheimer Str. 18, 69469 Weinheim.Bestellt als Geschäftsführer: Weygoldt, Hans-Volker, Weinheim, * ‒.‒.‒‒; Weygoldt, Jörg-Reiner, Weinheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Weygoldt, Kurt, Weinheim, * ‒.‒.‒‒.
Weygoldt Haustechnik GmbH, Weinheim, Weinheimer Str. 18, 69469 Weinheim.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Weygoldt Haustechnik e.K.", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRA 702754) am 07.07.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Weygoldt Haustechnik GmbH, Weinheim, Weinheimer Str. 18, 69469 Weinheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2010. Geschäftsanschrift: Weinheimer Str. 18, 69469 Weinheim. Gegenstand: Heizungs- und Sanitärinstallation, Installation von Anlagen alternativer Energien, Installation von technischen Ausrüstungen für Gebäude, Durchführung von Spenglerarbeiten, Energieberatung und Vertrieb von Artikeln der Haustechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Weygoldt, Kurt, Weinheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Kurt Weygoldt, Weinheim, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma "Weygoldt Haustechnik e.K.", Weinheim (Amtsgericht Mannheim HRA 702754) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 23.06.2010. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.