Whatman Germany Holdings GmbH, Dassel, Hahnestraße 3, 37586 Dassel. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden General Electric Finance Holding GmbH am 05.08.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Whatman Germany Holdings GmbH, Dassel, Hahnestraße 3, 37586 Dassel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.07.2013 mit der General Electric Finance Holding GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 40689) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Whatman Germany Holdings GmbH, Dassel, Hahnestraße 3, 37586 Dassel. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: Erneberg, Jan Ingvar, Cardiff, Wales, * ‒.‒.‒‒.
Whatman Germany Holdings GmbH, Dassel, Hahnestraße 3, 37586 Dassel.Bestellt als Geschäftsführer: Spatz, Reinhard, Schwülper, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rybarczyk, Ralf, Einbeck, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der Whatman Germany GmbH mit Sitz in Dassel (Amtsgericht Göttingen HRB 4098) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Whatman Germany Holdings GmbH, Dassel, Hahnestraße 3, 37586 Dassel.Mit der General Electric Finance Holding GmbH, Neu Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 40689) als herrschendem Unternehmen ist am 08.07.2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvetrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2009 zugestimmt.Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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