HRA 115228: Whistler Haircut GmbH & Co. KG, Hamburg, Paul-Dessau-Str. 3e, 22761 Hamburg. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
HRA 115228: Whistler Haircut GmbH & Co. KG, Hamburg, Paul-Dessau-Str. 3e, 22761 Hamburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
Whistler Haircut GmbH & Co. KG, Hamburg, Paul-Dessau-Str. 3e, 22761 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 360/13) vom 17.10.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Whistler Haircut GmbH & Co. KG, Hamburg, Paul-Dessau-Str. 3e, 22761 Hamburg. (der Betrieb eines Friseurbetriebes sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Paul-Dessau-Str. 3e, 22761 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Whistler Haircut Verwaltungs GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 124 438). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Whistler Haircut GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 118 112) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Whistler Haircut GmbH, Hamburg, Völckersstraße 40, 22765 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die Whistler Haircut GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 115228) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 14.09.2012 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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