HRB 170630:Seven Days Music GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Münchner Str. 135, 85774 Unterföhring.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 9.12.2014 (Az. 1506 IN 1436/14) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Seven Days Music GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Münchner Str. 135, 85774 Unterföhring. Die Gesellschaft hat am 15.04.2011 mit der 7days music entertainment AG mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 169708) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 31.05.2011 zugestimmt.
Seven Days Music GmbH, Unterföhring, Landkreis München, Münchner Str. 135, 85774 Unterföhring.Geschäftsanschrift: Münchner Str. 135, 85774 Unterföhring. Geburtsdatum berichtigt: Geschäftsführer: Munzert, Klaus, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Seven Days Music GmbH, Unterföhring, Landkreis München, (Münchner Str. 135, 85774 Unterföhring).Ausgeschieden: Geschäftsführer: Koprek, Karina, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Munzert, Klaus, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
White Records GmbH, Unterföhring, Landkreis München (Münchner Str. 135, 85774 Unterföhring). Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Seven Days Music GmbH. Die ALDACO entertainment GmbH mit dem Sitz in Unterföhring (Amtsgericht München HRB 158783) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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