Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
3 |
|
|
b)
Nicht mehr Vorstand:
1. Manav, Eda
Vorstand:
2.
Karadag, Serdar, * ‒.‒.‒‒, Istan-
bul/Türkei
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen |
|
|
a)
17.10.2024
Nuck |
HRB 229247 B: Whitefield Investment AG, Berlin, Kurfürstendamm 11, Upper West Building, 10719 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).
HRB 229247 B: Firma / Name vormals: Westfields Investment AG, Berlin, Kurfürstendamm 11, Upper West Building, 10719 Berlin. Firma: Whitefield Investment AG; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.09.2021 ist die Satzung geändert in § 1 (Firma) sowie redaktionell in der Überschrift der Satzung.
HRB 229247 B: Westfields Investment AG, Berlin, Kurfürstendamm 11, Upper West Building, 10719 Berlin. Firma: Westfields Investment AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 11, Upper West Building, 10719 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen - gleich welcher Rechtsform -, insbesondere Unternehmen mit den Tätigkeitsschwerpunkten im Bereich der Immobilien-, Immobilienentwicklungs- und Baubranche. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: 1. Manav, Eda, * ‒.‒.‒‒, Istanbul/Türkei; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 26.10.2020 mit Änderung vom 13.04.2021 in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) und § 14 (Teilnahme an der Hauptversammlung); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Westfields Investment GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 219864 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.10.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 219864 B: Westfields Investment GmbH, Berlin, Upper West Building, Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2020;13.04.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Westfields Investment AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 229247 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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