WiDi Beteiligungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, Biebricher Allee 22, 65187 Wiesbaden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Terajoule Energy GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 25145) am 29.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WiDi Beteiligungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, Biebricher Allee 22, 65187 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Terajoule Energy GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 25145) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WiDi Beteiligungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, Biebricher Allee 22, 65187 Wiesbaden. Gegenstand von Amts wegen berichtigt (Schreibfehler), nun: 1) Entwicklung, Herstellung, Errichtung, Betreiben, Bedienung und Service sowie Handel mit Anlagen, Systemen und Lösungen im Bereich der regenerativen Energie sowie Investitionen in solche Anlagen und Unternehmen, die solche Anlagen entwickeln, herstellen, errichten, betreiben, bedienen oder vertreiben. Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Beteiligung, die Entwicklung und Veräußerung von anderen Unternehmen und Unternehmensanteilen, sofern hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 2) die Gesellschaft ist auch befugt, andere Unternehmen zu gründen und Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenzufassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung zu beschränken oder solche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Vorstehendes gilt, soweit hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Nicht mehr Geschäftsführer: Wittenberg, Reimer, Neustadt, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Baumgärtner, Frank, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
WiDi Beteiligungsgesellschaft mbH, Wiesbaden, Biebricher Allee 22, 65187 Wiesbaden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2010. Geschäftsanschrift: Biebricher Allee 22, 65187 Wiesbaden. Gegenstand: 1) Entwicklung, Herstellung, Errichtung, Betreiben, Bedienung und Service sowie Handel mit Anlagen, Systemen und Lösungen im Bereich der regenerativen Energie sowie Investitionen in solche Anlagen und Unternehmen, die solche Anlagen entwickeln, herstellen, errichten, betreiben, bedienen oder vertreiben. Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Beteiligung, die Entwicklung und Veräußerung von anderen Unternehmen und Unternehmensanteilen, sofern hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 2) die Gesellschaft ist auch befugt, andere Unternehmen zu gründen und Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenzufassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung zu beschränken oder solche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Vorstehendes gilt, soweit hierfür keine besondere behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Stammkapital: 30.556,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wittenberg, Reimer, Neustadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wittenberg - von Diest OHG mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 9448). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.