Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Freising
Geschäftsanschrift:
Amperweg 2, 85354 Freising |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2023 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. |
a)
11.01.2023
Wackerbauer |
HRB 212067:Widmann Holding GmbH, Marzling, Landkreis Freising, Am Bäckeranger 1, 85417 Marzling.Eintragung Nr. 3 von Amts wegen berichtigt: Die Abspaltung wurde am 26.08.2014 in das Register der übertragenden Gesellschaft (richtig: WI-Systeme GmbH mit Sitz in Marzling) eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 152085).
HRB 212067:Widmann Holding GmbH, Marzling, Landkreis Freising, Am Bäckeranger 1, 85417 Marzling.
HRB 212067:Widmann Holding GmbH, Marzling, Landkreis Freising, Am Bäckeranger 1, 85417 Marzling.Die Verschmelzung wurde am 26.08.2014 in das Register der übernehmenden Gesellschaft (richtig: WI-Systeme GmbH mit Sitz in Marzling) eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 152085).
HRB 212067:Widmann Holding GmbH, Marzling, Landkreis Freising, Am Bäckeranger 1, 85417 Marzling.Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 23.07.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2014 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 23.07.2014 Teile des Vermögens (Anstellungsverhältnis von und Pensionsverpflichtungen für Geschäftsführer Josef Wittmann geb. ‒.‒.‒‒) von der WI-SYSTEME GmbH mit dem Sitz in Marzling (Amtsgericht München HRB 152085) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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