Wiedmann Raumausstattung GmbH, Offenau, Talweg 14, 74254 Offenau. Bestellt als Geschäftsführer: Wiedmann, Gunnar, Bad Wimpfen, * ‒.‒.‒‒; Wiedmann, Björn, Offenau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Wiedmann Raumausstattung GmbH, Offenau (Talweg 14, 74254 Offenau). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Wiedmann Raumausstattung e.K. Inhaber Joachim Wiedmann Raumausstattermeister", Offenau (Amtsgericht Stuttgart HRA 103235) am 18.06.2012 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Widmann & Wiedmann GmbH, Offenau (Talweg 14, 74254 Offenau). Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Ausgliederung zur Aufnahme des Vermögens des Einzelunternehmens "Wiedmann Raumausstattung e.K. Inhaber Joachim Wiedmann Raumausstattermeister", Offenau (Amtsgericht Stuttgart HRA 103235) um 5.000,00 EUR auf 85.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Wiedmann Raumausstattung GmbH. Stammkapital nun: 85.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Wiedmann, Joachim, * ‒.‒.‒‒, Offenau hat als Inhaber der Firma "Wiedmann Raumausstattung e.K. Inhaber Joachim Wiedmann Raumausstattermeister", Offenau (Amtsgericht Stuttgart HRA 103235) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.03.2012 mit Nachtrag vom 11.05.2012 und der Versammlungsbeschlüsse vom 23.03.2012 und 11.05.2012 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Widmann & Wiedmann GmbH, Offenau (Talweg 14, 74254 Offenau). Nicht mehr Geschäftsführer: Widmann, Rudolf, Kaufmann, Bretzfeld.