HRA 1828:Wiese Baumaschinen GmbH & Co. KG, Trollenhagen/Hellfeld (Gewerbepark 17, 17039 Trollenhagen/Hellfeld). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1, 4 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRA 1828:Wiese Baumaschinen GmbH & Co. KG, Trollenhagen/Hellfeld (Gewerbepark 17, 17039 Trollenhagen/Hellfeld). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einem Monat festgesetzt.
Wiese Baumaschinen GmbH & Co. KG, Trollenhagen/Hellfeld (Gewerbepark 17, 17039 Trollenhagen/Hellfeld). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2006 mit der Wiese Baumaschinen Vermietung & Service OHG mit Sitz in Trollenhagen (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 1870) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.