Wiesel Internationale Möbeltransporte GmbH, Bonn (Bornheimer Str. 230, 53119 Bonn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hans Blum Internationale Möbeltransporte GmbH am 05.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wiesel Internationale Möbeltransporte GmbH, Bonn (Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2005 mit der Hans Blum Internationale Möbeltransporte GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln HRB 47008) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.