HRA 24993: Wiesengrund GmbH & Co. KG, Erkrath, Birken 77-79, 40699 Erkrath. Aufgrund Änderung des Wohnortes nunmehr Einzelprokura: Schmidt, Birgitta, Haan, * ‒.‒.‒‒.
HRA 23720: Wiesengrund GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Norfer Straße 3, 40221 Düsseldorf. Geschäftsanschrift: Birken 77-79, 40699 Erkrath. Der Sitz ist nach Erkrath (jetzt Amtsgericht Wuppertal, HRA 24993) verlegt.
HRA 24993: Wiesengrund GmbH & Co. KG, Erkrath, Birken 77-79, 40699 Erkrath. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Birken 77-79, 40699 Erkrath. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Wiesengrund Verwaltungs GmbH, Erkrath (Amtsgericht Wuppertal HRB 30132). Einzelprokura: Schmidt, Birgitta, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Der Sitz ist von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf, HRA 23720) nach Erkrath verlegt.
HRA 23720: Wiesengrund GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Norfer Straße 3, 40221 Düsseldorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.07.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
HRA 23720: Wiesengrund GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Norfer Straße 3, 40221 Düsseldorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.06.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das von dem Einzelkaufmann Schmidt, Renate, Hilden, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Renate Schmidt Gestüt Wiesengrund e.K. in Erkrath (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24291) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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