Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
|
|
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist erloschen.
c)
Ausgeschieden:
Kommanditist:
Egeter, Thomas, Krummennaab, * ‒.‒.‒‒,
Einlage: 2.500,00 EUR |
a)
06.11.2023
Hertrampf |
HRA 4505: Wieshayer KG, Pegnitz, Kellerberg 3, 91257 Pegnitz. Berichtigt: Geschäftsanschrift: Am Kellerberg 3, 91257 Pegnitz.
HRA 4505: Wieshayer KG, Pegnitz, Kellerberg 3, 91257 Pegnitz. Kommanditgesellschaft. (Vertrieb von Getränken aller Art). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wieshayer GmbH mit dem Sitz in Pegnitz (Amtsgericht Bayreuth HRB 1849). Geschäftsanschrift: Kellerberg 3, 91257 Pegnitz. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Wieshayer-Turra, Stefan, Pegnitz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 1849: Wieshayer GmbH, Pegnitz, Am Kellerberg 3, 91257 Pegnitz. Die Wieshayer KG mit dem Sitz in Pegnitz wurde am 16.09.2019 beim Amtsgericht Bayreuth unter HRA 4505 eingetragen (formwechselnde Umwandlung).
HRB 1849: Wieshayer GmbH, Pegnitz, Am Kellerberg 3, 91257 Pegnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 12.8.2019 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Wieshayer KG mit dem Sitz in Pegnitz beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen