HRA 6311: Wilfried Mocken Invest GmbH & Co. KG, Schwalmtal, Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.07.2016 im Wege des Formwechsels in die Wilfried Mocken Invest GmbH mit Sitz in Schwalmtal (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 17204) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Wilfried Mocken Invest GmbH & Co. KG, Schwalmtal, Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal.Geschäftsanschrift: Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal.
Wilfried Mocken Invest GmbH & Co. KG, Krefeld (Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal). Der Sitz ist nach Schwalmtal (jetzt AG Mönchengladbach HRA 6311) verlegt.
Wilfried Mocken Invest GmbH & Co. KG, Schwalmtal (Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Wilfried Mocken Verwaltungs GmbH, Krefeld (AG Krefeld HRB 6183). Der Sitz ist von Krefeld (bisher Amtsgericht Krefeld, HRA 5694) nach Schwalmtal verlegt.
Wilfried Mocken Invest GmbH & Co. KG, Krefeld (Uerdinger Straße 225, 47800 Krefeld(Gegenstand: Verwaltung von eigenem Grundbesitz und eigenem Vermögen sowie der An- und Verkauf von Grundstücken für eigene Rechnung.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Wilfried Mocken Verwaltungs GmbH, Krefeld (AG Krefeld HRB 6183). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der N.T.W.H. Immobilieninvest Aktiengesellschaft, Krefeld (AG Krefeld, HRB 68) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22.02.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.