HRB 17204: Wilfried Mocken Invest GmbH, Schwalmtal, Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal. Einzelprokura: van Treel, Bettina, Tönisvorst, * ‒.‒.‒‒.
HRB 17204: Wilfried Mocken Invest GmbH, Schwalmtal, Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal. Einzelprokura: Stapper, Marianne, Schwalmtal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 17204: Wilfried Mocken Invest GmbH, Schwalmtal, Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Gesellschafterversammlung), in § 6 (Beschlussfassung), in § 7 (Gewinnverwendung), in § 8 (Veräußerung, Belastung und Vererbung von Geschäftsanteilen) und in § 9 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.
HRB 17204: Wilfried Mocken Invest GmbH, Schwalmtal, Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.07.2016. Geschäftsanschrift: Viehstiege 2, 41366 Schwalmtal. der Erwerb, die Nutzung und Verwaltung von Grundbesitz. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Mocken, Wilfried, Schwalmtal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wilfried Mocken Invest GmbH & Co. KG, Schwalmtal (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 6311) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.07.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.