Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
14 |
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Prokura erloschen:
Langenhoff, Ludger, Borken, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
03.04.2023
Lauer |
HRA 3479: Wilh. Wülfing GmbH & Co. KG, Borken, Weseler Landstraße 26, 46325 Borken. Prokura erloschen: Dowe, Karl, Rhede, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Lechtenberg, Bernhard Ewald, Bocholt, * ‒.‒.‒‒.
HRA 3479: Wilh. Wülfing GmbH & Co. KG, Borken, Weseler Landstraße 26, 46325 Borken. Prokura erloschen: Kölker, Josef, Stadtlohn.
HRA 3479: Wilh. Wülfing GmbH & Co. KG, Borken, Weseler Landstraße 26, 46325 Borken. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Rauer, Beata, Münster, * ‒.‒.‒‒.
HRA 3479: Wilh. Wülfing GmbH & Co. KG, Borken, Weseler Landstraße 26, 46325 Borken. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2016 einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb in Steinfurt-Borghorst) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Wilh. Wülfing Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Steinfurt (Amtsgericht Steinfurt HRA 7077) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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