HRA 20733: Wilhelm Brohlburg Kunststoff- und Kaschierwerke GmbH & Co. KG, Andernach, Obere Löhrstraße 6, 56626 Andernach. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Brohlburg, Franz Wilhelm, Andernach, * ‒.‒.‒‒. Vertretungsbefugnis geändert, weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Wilhelm Brohlburg Verwaltungs GmbH, Andernach (Amtsgericht Koblenz HRB 22045).
HRA 20733: Wilhelm Brohlburg Kunststoff- und Kaschierwerke GmbH & Co. KG, Andernach, Löhrstraße 51, 56626 Andernach. Änderung der Geschäftsanschrift: Obere Löhrstraße 6, 56626 Andernach.
Wilhelm Brohlburg Kunststoff- und Kaschierwerke GmbH & Co. KG, Andernach, Löhrstraße 51, 56626 Andernach. Persönlich haftender Gesellschafter: Wilhelm Brohlburg Verwaltungs GmbH, Andernach (Amtsgericht Koblenz HRB 22045), von der Vertretung ausgeschlossen.
Wilhelm Brohlburg Kunststoff- und Kaschierwerke GmbH & Co. KG, Andernach, Löhrstraße 51, 56626 Andernach. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Brohlburg, Franz Wilhelm, Andernach, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Wilhelm Brohlburg Kunststoff- und Kaschierwerke GmbH & Co. KG, Andernach, Löhrstraße 51, 56626 Andernach. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Koblenz HRA 20192) am 26.10.2010 wirksam geworden.Die Eintragung vom 22.10.2010 lautet . Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederung- und Übernahmevertrags vom 27.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2010 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Brohlburg, Franz Wilhelm, 56626 Andernach, Rauscherstraße 68 unter der Firma Wilhelm Brohlburg Kunststoff- und Kaschierwerke e. K. in Andernach ( AG Koblenz HRA 20192 ) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen .Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers . Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Rechtsträgers, desssen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt,ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können .Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die E rfüllung ihrer Forderung gefährdet wird .
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen