Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
a)
Firma geändert, nunmehr:
Wilhelm Epke GmbH & Co. KG |
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a)
23.11.2023
Kamp |
7 |
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b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Epke, Irmgard, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒
Eingetreten als
Persönlich haftender Gesellschafter:
Harald Epke Verwaltungsgesellschaft mbH, Gütersloh
(Amtsgericht Gütersloh HRB 12623)
mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
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c)
Eingetreten als Kommanditist:
Epke, Irmgard, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 500,00 EUR. |
a)
23.12.2022
Cinar |
HRA 2127: Wilhelm Epke & Co. Kommanditgesellschaft, Gütersloh, Blessenstätte 19 - 21, 33330 Gütersloh. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Epke, Harald, Kaufmann, Gütersloh.
HRA 2127: Wilhelm Epke & Co. Kommanditgesellschaft, Gütersloh, Blessenstätte 19 - 21, 33330 Gütersloh. Nunmehr eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Epke, Irmgard, Gütersloh, * ‒.‒.‒‒.
Wilhelm Epke & Co. Kommanditgesellschaft, Gütersloh (Blessenstätte 19/21, 33330 Gütersloh). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2007 mit der Epke Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Gütersloh (AG Gütersloh HRB 1279) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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