Wilhelm Haring Automatenbetriebs GmbH, Lemgo (Sepkamp 18, 32657 Lemgo). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Haring Automaten GmbH am 07.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wilhelm Haring Automatenbetriebs GmbH, Lemgo (Sepkamp 18, 32657 Lemgo). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2005 mit der MM Spiel und Freitzeit GmbH mit Sitz in Lemgo (AG Lemgo, HRB 2761) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Wilhelm Haring Automatenbetriebs GmbH, Lemgo (Sepkamp 18, 32657 Lemgo). Die Gesellschafterversammlung hat am 22.12.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 5, 7 und 14 zu ändern.