Wilhelm Henrix e.K., Waldbröl, Kümpelweg 20, 51545 Waldbröl. Der Inhaber als Alleingesellschafter der Henrix GmbH mit Sitz in Waldbröl (Amtsgericht Siegburg HRB 7590) hat deren Vermögen im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.08.2011 unter Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung im Wege der Aufnahme als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
51545 Waldbröl
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Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Siegburg
Rechtsform: eK