Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Jenner, Philipp, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bärlin, Helmut, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.01.2024
Nowitzki |
HRB 201974: Wilhelm Hubele GmbH, Ludwigsburg, Marbacher Str. 193, 71642 Ludwigsburg. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei Geschäftsführer: Bärlin, Helmut, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gurn, Stefan, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒.
Wilhelm Hubele GmbH, Ludwigsburg, Marbacher Str. 193, 71642 Ludwigsburg. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2013 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 0,74 EUR auf 613.551,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2013 um 1.486.449,00 EUR auf 2.100.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hubele u. Klotz GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 203331) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Wilhelm Hubele GmbH, Ludwigsburg, Marbacher Str. 193, 71642 Ludwigsburg. Geschäftsanschrift: Marbacher Str. 193, 71642 Ludwigsburg. Der zwischen der Gesellschaft und der "Wilhelm Hubele GmbH & Co. Beteiligungsgesellschaft KG", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRA 200054) am 14.12.2006 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde durch Vertrag vom 13.12.2011 zum 31.12.2011 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Wilhelm Hubele GmbH, Ludwigsburg (Marbacher Str. 193, 71642 Ludwigsburg). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Hubele & Co. GmbH", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 207085) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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