HRA 140491:Wilhelm Krischel GmbH & Co. KG, Wildeshausen, Harpstedter Str. 1, 27793 Wildeshausen.Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG eingetragen.
HRA 140491:Wilhelm Krischel GmbH & Co. KG, Wildeshausen, Harpstedter Str. 1, 27793 Wildeshausen.Das Registergericht beabsichtigt vorstehende Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 Satz 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 1 Monat ab Veröffentlichung festgesetzt.
Wilhelm Krischel GmbH & Co. KG, Wildeshausen, Harpstedter Str. 1, 27793 Wildeshausen. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Wilhelm Krischel Beteiligungs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wildeshausen (Amtsgericht Oldenburg HRB 140953), einzelvertretungsberechtigt. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Krischel, Wilhelm, Wildeshausen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit der Wilhelm Krischel Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Wilhelm Krischel GmbH & Co. KG, Wildeshausen, Harpstedter Str. 1, 27793 Wildeshausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2012 mit der K & D Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Wildeshausen (Amtsgericht Oldenburg, HRB 141202) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.