HRB 200793: Wilhelm Pflügler Maschinenbau GmbH, Kranzberg, Landkreis Freising, Gewerbepark 7, 85402 Kranzberg. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 200793:Wilhelm Pflügler Maschinenbau GmbH, Kranzberg, Landkreis Freising, Gewerbepark 7, 85402 Kranzberg.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 01.05.2015 (Az. IN 203/15) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Wilhelm Pflügler Maschinenbau GmbH, Allershausen, Landkreis Freising, Kesselbodenstraße 8, 85391 Allershausen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.4.2013 hat die Änderung des § 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Kranzberg, Landkreis Freising. Geschäftsanschrift: Gewerbepark 7, 85402 Kranzberg.
Wilhelm Pflügler Maschinenbau GmbH, Allershausen, Landkreis Freising, Kesselbodenstraße 8, 85391 Allershausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.8.2012. Geschäftsanschrift: Kesselbodenstraße 8, 85391 Allershausen. Gegenstand des Unternehmens: Mechanische Fertigung von Maschinenbauteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pflügler, Wilhelm, Allershausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Wilhelm Pflüger Maschinenbau e.K mit dem Sitz in Allershausen (Amtsgericht München HRA 99277) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.