Wilhelm Randerath GmbH, Gütersloh, Sandbrink 9, 33332 Gütersloh. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hanse Handel GmbH am 27.04.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wilhelm Randerath GmbH, Gütersloh, Sandbrink 9, 33332 Gütersloh. Geschäftsanschrift: Sandbrink 9, 33332 Gütersloh. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.01.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.01.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.01.2012 mit der Hanse Handel GmbH mit Sitz in Flensburg (HRB 1505 FL AG Flensburg) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.