HRA 277 FL: Wilhelm Schröder GmbH & Co. KG., Flensburg, Conrad-Röntgen- Str. 3, 24941 Flensburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 277 FL: Wilhelm Schröder GmbH & Co. KG., Flensburg, Conrad-Röntgen- Str. 3, 24941 Flensburg. Vertretungsregelung: Jeder Liquidator ist gemeinsam mit einem anderen Liquidator zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, sofern ihm nicht Einzelvertretungsmacht erteilt ist. Liquidator: 3. Johannsen, Claus, * ‒.‒.‒‒, Steinberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Änderung zu Nr. 1: Persönlich haftender Gesellschafter: Claus Johannsen GmbH; von der Vertretung ausgeschlossen. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Johannsen, Sigrid. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 277 FL: Wilhelm Schröder GmbH & Co. KG., Flensburg, Conrad-Röntgen- Str. 3, 24941 Flensburg. Die Zweigniederlassung Nr. 1 in 20537 Hamburg ist aufgehoben. Prokura: 1. Johannsen, Sigrid, * ‒.‒.‒‒, Flensburg; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
Wilhelm Schröder GmbH & Co. KG., Flensburg(Conrad-Röntgen- Str. 3, 24941 Flensburg). Der Zweigniederlassungsvermerk wird gemäß § 13 HGB neu gefasst:; Änderung zu Nr. 1:; unter gleicher Firma mit Zusatz: Filiale Hamburg Hamburg; nunmehr:; Wilhelm Schröder GmbH & Co. KG mit Zusatz: Filiale Hamburg20537 Hamburg Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Inhaber: Nicht mehr Liquidator:;. Johannsen, Claus Die Firma ist geändert.: Die Gesellschaft wird fortgesetzt..
Wilhelm Schröder GmbH & Co. KG., Flensburg(Conrad-Röntgen- Str. 3, 24941 Flensburg). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage ist die Cargo Handling Spedition GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 1438 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..