Wilhelm Stodt Porzellan- und Leuchtenhandel Verwaltungs GmbH, Wilhelmshaven, Gökerstraße 96, 26384 Wilhelmshaven. Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden einzelkaufmännischen Unternehmens Wilhelm Stodt Porzellan- und Leuchtenhandel e. K. mit Niederlassung in Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRA 203216) am 30.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Wilhelm Stodt Porzellan- und Leuchtenhandel Verwaltungs GmbH, Wilhelmshaven, Gökerstraße 96, 26384 Wilhelmshaven. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2012 mit Änderung vom 25.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2012 und 25.10.2012 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Wilhelm Stodt Porzellan- und Leuchtenhandel e. K. mit Niederlassung in Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRA 203216) auftretenden Kaufmann Stodt, Wilhelm-Friedrich, Wilhelmshaven, * ‒.‒.‒‒ übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.