HRB 4038:Wilhelm Tenbrink Innenausbau GmbH, Stadtlohn, Industriestraße 1-7, 48703 Stadtlohn.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tenbrink Ladeneinrichtungen GmbH am 17.06.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 4038:Wilhelm Tenbrink Innenausbau GmbH, Stadtlohn, Industriestraße 1-7, 48703 Stadtlohn.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.05.2014 mit der Tenbrink Landeneinrichtungen GmbH mit Sitz in Stadtlohn (Amtsgericht Coesfeld, HRB 14066) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Wilhelm Tenbrink Innenausbau GmbH, Stadtlohn, Industriestraße 1-7, 48703 Stadtlohn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.07.2013 mit der Tenbrink Logistik & Montage GmbH mit Sitz in Stadtlohn (Amtsgericht Coesfeld HRB 7680) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Wilhelm Tenbrink Innenausbau GmbH, Stadtlohn, Industriestraße 1-7, 48703 Stadtlohn. Nicht mehr Geschäftsführer: Tenbrink, Winfried, Stadtlohn, * ‒.‒.‒‒.
Wilhelm Tenbrink Innenausbau GmbH, Stadtlohn, Industriestraße 1-7, 48703 Stadtlohn. Die Gesellschafterversammlung hat am 18.07.2013 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 20,81 auf EUR 51.150,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 26.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Tenbrink Logistik & Montage GmbH, Stadtlohn (Amtsgericht Coesfeld HRB 7680) beschlossen.Neues Stammkapital: 77.150,00 EUR.
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