HRA 4930: Wilhelm Vosteen e.K., Wasserburg a. Inn, Auf der Burg 4, 83512 Wasserburg a.Inn. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen aufgrund § 31 Abs. 2 HGB.
HRA 4930: Wilhelm Vosteen e.K., Wasserburg a. Inn, Auf der Burg 4, 83512 Wasserburg a.Inn. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.