Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Struck, Jörn, Weißenhorn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.09.2024
Grill |
HRB 728532: Wilken Entire GmbH, Ulm, Hörvelsinger Weg 29-31, 89081 Ulm. Nicht mehr Geschäftsführer: Wieberneit, Stefan, Münster, * ‒.‒.‒‒.
HRB 728532: Wilken Entire GmbH, Ulm, Hörvelsinger Weg 29-31, 89081 Ulm. Bestellt als Geschäftsführer: Wieberneit, Stefan, Münster, * ‒.‒.‒‒.
HRB 728532: Wilken Entire GmbH, Ulm, Hörvelsinger Weg 29-31, 89081 Ulm. Bestellt als Geschäftsführer: Bulmahn, Mark, Ulm, * ‒.‒.‒‒; Struck, Jörn, Weißenhorn, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Rignanese, Rocco, Ulm, * ‒.‒.‒‒; Wilken, Folkert, Ulm, * ‒.‒.‒‒.
HRB 728532: Wilken Entire GmbH, Ulm, Hörvelsinger Weg 29-31, 89081 Ulm. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.07.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wilken Software Engineering GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 728677) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.07.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Wilken Ciwi GmbH", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 4426) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an den Verschmelzungen beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzungen in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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