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Wille Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt (HRB 34802)

Firmendaten

Anschrift
Enkheimer Str. 38
60385 Frankfurt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 34802
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Wille Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 34802 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Wille Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ihren Standort nicht geändert. Die Wille Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.12.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 07.12.2021
Veränderung

HRB 34802: Wille Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Enkheimer Straße 38, 60385 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2021 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln um 35,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Außerdem wurde die Erhöhung des Stammkapitals um 1.634,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der LINEA Immobilien GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 84123) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Enkheimer Straße 38, 60385 Frankfurt am Main. Neues Stammkapital: 27.234,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der LINEA Immobilien GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 84123) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 13.08.2021 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.