HRB 9835: Willem Jansma GmbH, Wöbbelin OT Dreenkrögen (Dreenkrögener Drift 1, 19288 Wöbbelin-Dreenkrögen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Willem Jansma Beheer B.V. am 23.12.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 9835: Willem Jansma GmbH, Wöbbelin OT Dreenkrögen (Dreenkrögener Drift 1, 19288 Wöbbelin-Dreenkrögen Gemäß § 122d Abs. 2 5. 3 UmwG wird im Hinblick auf § 122d Abs. 2 5. 2 UmwG mitgeteilt:1. Der Entwurf des Verschmelzungsplanes ist beim Handelsregister Schwerin zum Aktenzeichen HRB 9835 eingereicht. Es ist beabsichtigt, die übertragende Gesellschaft Willem Jansma GmbH auf die übernehmende Gesellschaft Willem Jansma Beheer B.V. zu verschmelzen.2. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt als übertragender Rechtsträger die Willem Jansma GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Wöbbelin-Dreenkrögen, und als übernehmender Rechtsträger die Willem Jansma Beheer B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter niederländischem Recht (besloten vennotschap met beperkte aansprakekijkheid) mit Sitz in Noardburgum, Niederlande.3. Die übertragende Gesellschaft Willem Jansma GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schwerin unter der Nummer HRB 9835. Die übernehmende Gesellschaft Willem Jansma Beheer B.V. ist eingetragen im Handelsregister der Kamer van Koophandel, KvK-nummer 55995268, Niederlande.4. Zu den Modalitäten und im Hinblick auf Auskünfte für die Ausübung der Rechte der Gläubiger (nachfolgend a) und b)) sowie der MinderheitsgeseNschafter (nachfolgend unter c)) der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften:a) Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können Gläubigerschutz nach § 122j UmwG begehren insbesondere durch eine Sicherheitsleistung, soweit sie die Befriedigung ihrer Forderung nicht verlangen können. Sie haben dazu binnen zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden und glaubhaft zu machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Um die Gefährdung der Erfüllung der Forderung glaubhaft zu machen, muss der Gläubiger Tatsachen für eine konkrete Gefährdung seiner Forderung aufgrund der Verschmelzung schlüssig darlegen; allein die grenzüberschreitende Verschmelzung selbst ist dafür nicht ausreichend. Dieses Recht steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Auf § 122j UmwG wird Bezug genommen. Die Art der zu leistenden Sicherheit ergibt sich aus den § 232 if. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Erfüllt die Gesellschaft den Anspruch eines Gläubigers auf Sicherheitsleistung nicht, kann der betreffende Gläubiger beim Gerichtsstand der Gesellschaft sowohl Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen wie auch eine Klage auf Sicherheitsleistung erheben.b) Gläubiger der Willem Jansma Beheer B.V. und Willem Jansma GmbH können von einer der beteiligten Gesellschaften Sicherheitsleistung für die Erfüllung ihrer Ansprüche verlangen, es sei denn, (i) der Anspruch ist bereits hinreichend besichert oder (ii) die Finanzausstattung der übemehmenden Gesellschaft nach der Verschmelzung bietet eine gleichwertige Wahrscheinlichkeit der Erfüllung der Verbindlichkeit. Ein Gläubiger, der Sicherheitsleistung verlangt, muss dazu seinen Anspruch binnen eines Monats nach der Hinterlegung des Verschmelzungsplans beim zuständigen niederländischen Handelsregister (Kammer van Koophandel) unter Angabe einer bestimmten Form der Sicherheitsleistung anmelden. An der Willem Jansma GmbH und an der Willem Jansma Beheer B.V. sind weder Minderheitsgesellschafter noch Inhaber von Sonderrechten beteiligt. Es bedarf daher keines Hinweises auf die Modalitäten der Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Sonderrechtsinhabern.c) Die übertragende und die übernehmende Gesellschaft haben jeweils nur einen und jeweils denselben Gesellschafter. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der sich verschmelzenden Gesellschaften erübngt sich, da es keine Minderheitsgesellschafter gibt.Weitere Informationen zu den Modalitäten, weitere Auskünfte und die Anmeldung vonForderungen gegen die übertragende Gesellschaft können gemäß § 122d Abs. 2 S. 2Nr. 4 UmwG bei der übertragenden Gesellschaft Willem Jansma GmbH, Dreenkrögener Drift 1, 19288 Wöbbelin, kostenlos eingeholt werden.
HRB 9835: Willem Jansma GmbH, Wöbbelin OT Dreenkrögen (Dreenkrögener Drift 1, 19288 Wöbbelin-Dreenkrögen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 mit der Willem Jansma Beheer B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter niederländischem Recht (besloten vennotschap met beperkte aansprakekijkheid) mit Sitz in Noardburgum, Niederlande (Kamer van Koophandel, KvK-nummer 55995268, Niederlande) verschmolzen. Die Verschmelzung wird wirksam unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt.
Willem Jansma GmbH, Wöbbelin OT Dreenkrögen (Dreenkrögener Drift 1, 19288 Wöbbelin OT Dreenkrögen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2007 mit Änderung vom 21.01.2008. Gegenstand: Handel mit Zucht und Nutzvieh. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Jansma, Willem, Dreenkrögen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.