Willi Goebel Kunststoff GmbH, Brilon (Industriestraße 4, 59929 Brilon). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Arnsberg, HRA 6218) am 12.09.2006 wirksam geworden.
Willi Goebel Kunststoff GmbH, Brilon (Industriestraße 4, 59929 Brilon). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Willi Goebel Kunststoff, Inhaber Wilhelm Goebel auftretenden Kaufmann Goebel, Wilhelm übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.