HRA 28637: Willis GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Solmsstr. 71-75, 60486 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 28637: Willis GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Solmsstr. 71-75, 60486 Frankfurt am Main. 33602 Bielefeld, Geschäftsanschrift: Alfred-Bozi-Straße 12, 33602 Bielefeld; 70173 Stuttgart, Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Str. 54, 70173 Stuttgart.
Willis GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Solmsstr. 71-75, 60486 Frankfurt am Main. Daten der Zweigniederlassungen geändert, nun: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 20023 Hamburg, Geschäftsanschrift: Frankenstraße 5, 20097 Hamburg; 28199 Bremen, Geschäftsanschrift: Herrlichkeit 1, 28199 Bremen; 30169 Hannover, Geschäftsanschrift: Hildesheimer Straße 6, 30169 Hannover; 33602 Bielefeld, Geschäftsanschrift: Alfred-Bozi-Straße 12, 33602 Bielefeld; 50933 Köln, Geschäftsanschrift: Im Mediapark 5, 50670 Köln; 70173 Stuttgart, Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Str. 54, 70173 Stuttgart; 80335 München, Geschäftsanschrift: Nymphenburger Straße 5, 80335 München. Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Braun, Dirk, Berlin, * ‒.‒.‒‒; Degenhardt, Thomas, Linden-Leihgestern, * ‒.‒.‒‒.
Willis GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Solmsstr. 71-75, 60486 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Willis Japan GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 40289) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Willis GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Solmsstr. 71-75, 60486 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der C.Wuppesahl Finanzversicherungs-Makler GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 12877) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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