Wilma Bau und Entwicklungsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Wiesbaden (Kreuzberger Ring 22, 65205 Wiesbaden). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft am 18.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wilma Bau und Entwicklungsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Wiesbaden (Kreuzberger Ring 22, 65205 Wiesbaden). Von Amts wegen eingetragen: Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag der Gesellschaft vom 23.04.2001 mit der Wilma Wohnen Süd GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 21134) ehemals firmierend unter Wilma Bau und Entwicklungs GmbH mit ehemaligen Sitz in Düsseldorf als herrschender Gesellschaft. Zu diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung mit Beschluss vom 23.07.2001 Zustimmung erteilt. Die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft hat dem Vertragsschluss zugestimmt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Wilma Bau und Entwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 21142) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.