Wilsing Augenoptik-Kontaktlinsen-Hörgeräte GmbH, Köln (Neusser Str. 305, 50733 Köln). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers HRA 23976 AG Köln am 29.06.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wilsing Augenoptik-Kontaktlinsen-Hörgeräte GmbH, Köln (Neusser Str. 305, 50733 Köln). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Heinrich Schiffer übertragen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Köln weiterführt (AG Köln 41 AR 332/06). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.