HRA 8216: Wiltsche Fördersysteme GmbH & Co. KG, Soest, Overweg 12, 59494 Soest. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kungelmarkt 2 a, 59494 Soest.
HRA 8216: Wiltsche Fördersysteme GmbH & Co. KG, Soest, Overweg 12, 59494 Soest. Nach Sitzverlegung Persönlich haftender Gesellschafter: Wiltsche Fördersysteme Verwaltungs GmbH, Soest (Amtsgericht Arnsberg HRB 12258).
HRA 11145: Wiltsche Fördersysteme GmbH & Co. KG, Freilassing, Schneibsteinstr. 10, 83395 Freilassing. Sitz verlegt, nun: Soest. Nun Amtsgericht Arnsberg HRA 8216.
HRA 8216: Wiltsche Fördersysteme GmbH & Co. KG, Soest, Overweg 12, 59494 Soest. (Geschäftszweig: Konstruktion und Vertrieb von Scherenrollbahnen)Der Sitz ist von Freilassing (bisher Amtsgericht Traunstein HRA 11145) nach Soest verlegt. Änderung zur Geschäftsanschrift: Overweg 12, 59494 Soest. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Wiltsche Fördersysteme Verwaltungs GmbH, Freilassung (Amtsgericht Traunstein HRB 22360).
Wiltsche Fördersysteme GmbH & Co. KG, Freilassing, Schneibsteinstr. 10, 83395 Freilassing. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 14.08.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2013 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 14.08.2013 das gesamte Vermögens von Norbert Wiltsche e.K. mit dem Sitz in Freilassing (Amtsgericht Traunstein HRA 11130) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Diese erfolgte am 28.08.2013. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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