WinCom Versicherungs-Holding Aktiengesellschaft, Köln, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 07.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.07.2011 mit der AXA Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 63915) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
WinCom Versicherungs-Holding Aktiengesellschaft, Köln, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit der AXA Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, AG Köln HRB 63915, eingereicht worden.
WinCom Versicherungs-Holding Aktiengesellschaft, Köln, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln. Bestellt als Vorstand: Müller, Heike, Bergisch Gladbach, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Dr. Schöllhammer, Rainer, Köln, * ‒.‒.‒‒.
WinCom Versicherungs-Holding Aktiengesellschaft, Köln, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln. Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
WinCom Versicherungs-Holding Aktiengesellschaft, Köln, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2010 mit der DBV Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 7747) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen