HRB 11405 FL: Wind 1015 GmbH, Husum, c/o Petersen-Jensen-Johannsen Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Industriestraße 22, 25813 Husum. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Jensen, Henrik Amby, * ‒.‒.‒‒, Thisted/Dänemark; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: Liquidator: Nilsson, Michael Nymann, * ‒.‒.‒‒, Thisted/Dänemark; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst.
HRB 11405 FL: Wind 1015 GmbH, Husum, c/o Petersen-Jensen-Johannsen Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Industriestraße 22, 25813 Husum. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Wind 1016 GmbH mit Sitz in Husum (AG Flensburg, HRB 11462 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 11405 FL: Wind 1015 GmbH, Husum, c/o Petersen-Jensen-Johannsen Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Industriestraße 22, 25813 Husum. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Global Wind Power Deutschland GmbH mit Sitz in Husum (AG Flensburg, HRB 11416 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 11405 FL: Wind 1015 GmbH, Husum, c/o Petersen-Jensen-Johannsen Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Industriestraße 22, 25813 Husum. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Wind 101 GmbH mit Sitz in Husum (AG Flensburg, HRB 11461 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 11405 FL: Wind 1015 GmbH, Husum, c/o Petersen-Jensen-Johannsen Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Industriestraße 22, 25813 Husum. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Wind 1012 GmbH mit Sitz in Husum (AG Flensburg, HRB 11482 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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