HRA 4600: UGE Gieboldehausen Drei GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Lohmen, Dorfstraße 20 a, 18276 Lohmen. Firma geändert, nun: Wind Gieboldehausen GmbH & Co. KG. Sitz verlegt, nun: Neubiberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Prof.-Messerschmitt-Straße 3, 85579 Neubiberg. Der Sitz ist von Lohmen nach Neubiberg (jetzt Amtsgericht München HRA 112249) verlegt.
HRA 112249: Wind Gieboldehausen GmbH & Co. KG, Neubiberg, Landkreis München, Prof.-Messerschmitt-Str. 3, 85579 Neubiberg. Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nun: Geschäftsanschrift: Prof.-Messerschmitt-Str. 3, 85579 Neubiberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: ENCAVIS Infrastructure II GmbH, Neubiberg (Amtsgericht München HRB 245326). Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: UKA Windpark Verwaltungs GmbH Lohmen, Lohmen (Amtsgericht Rostock HRB 14470). Der Sitz ist von Lohmen (Amtsgericht Rostock HRA 4600) nach Neubiberg verlegt, bish. Firma: UGE Gieboldehausen Drei GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie. Die UGE Gieboldehausen Eins GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie mit dem Sitz in Meißen (Amtsgericht Dresden HRA 9137) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2018 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die UGE Gieboldehausen Zwei GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie mit dem Sitz in Meißen (Amtsgericht Dresden HRA 9579) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2018 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Die Infrastrukturgesellschaft Gieboldehausen mbH & Co. KG mit dem Sitz in Meißen (Amtsgericht Dresden HRA 10465) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.09.2018 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.
HRA 9509: UGE Gieboldehausen Drei GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Meißen, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen. Neuer Sitz: Lohmen. Geschäftsanschrift: Dorfstr. 20 a, 18276 Lohmen. Der Sitz ist verlegt nach Lohmen (nun Amtsgericht Rostock HRA 4600).
HRA 4600: UGE Gieboldehausen Drei GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Lohmen, Dorfstraße 20 a, 18276 Lohmen. (Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas, insbesondere in der Gemarkung Gieboldehausen, deren Betrieb sowie der Verkauf des mit diesen Anlagen erzeugten elektrischen Stroms ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 20 a, 18276 Lohmen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: UKA Windpark Verwaltungs GmbH Lohmen, Lohmen (Amtsgericht Rostock HRB 14470). Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: UGE Umweltgerechte Energie Komplementär GmbH, Meißen (Amtsgericht Dresden HRB 35894).
HRA 9509: UGE Gieboldehausen Drei GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Meißen, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen. Die Infrastrukturgesellschaft Giebeoldehausen mbH & Co. KG mit dem Sitz in Meißen (Amtsgericht Dresden HRA 10465) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.09.2018 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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