Windfarm Dittelsdorf GmbH & Co.KG, Leer (Blinke 6, 26789 Leer). Ausgeschieden als persönlich haftende Gesellschafterin: Erste Erneuerbare Energien GmbH, Leer (AG Aurich HRB 200193). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Windfarm Dittelsdorf GmbH & Co.KG, Leer (Blinke 6, 26789 Leer). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.10.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.10.2007 mit der Windpark Bielefeld GmbH mit Sitz in Leer (AG Aurich, HRB 111553) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.