Windfarm Frankenheim GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen, Ulmer Straße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Sitz verlegt nach Köln (Amtsgericht Köln HRA 29645). Das Registerblatt ist geschlossen.
Windfarm Frankenheim GmbH & Co. KG, Köln, Parkgürtel 24, 50823 Köln. Kommanditgesellschaft. Neuer Sitz nach Verlegung von Leinfelden-Echterdingen (bisher Amtsgericht Stuttgart, HRA 723734): Köln. Nach Änderung der Geschäftsanschrift: Parkgürtel 24, 50823 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Attila Management GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 77309).
Windfarm Frankenheim GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen, Ulmer Straße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "NATENCO - Natural Energy Corporation GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 225162) am 25.06.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Windfarm Frankenheim GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen, Ulmer Straße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Attila Management GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 730173). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: NATENCO Windpark Verwaltungs GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 225765).
Windfarm Frankenheim GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen, Ulmer Straße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen.Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "NATENCO - Natural Energy Corporation GmbH", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 225162) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.05.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.05.2009 die in der Urkunde des Notars Dr. Thomas Keßler vom 19.05.2009 - UR Nr. 672/2009 Ke ("Bezugsurkunde Frankenheim") aufgeführten Verträge und Rechte des Projekts "Frankenheim" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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