HRA 29655: Windfarm Stolzenhain GmbH & Co. KG, Köln, Parkgürtel 24, 50823 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.07.2019 mit der Windfarm Weimar GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 29643) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 29655: Windfarm Stolzenhain GmbH & Co. KG, Köln, Parkgürtel 24, 50823 Köln. In Korrektur der allgemeinen Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so vertreten diese die Gesellschaft gemeinschaftlich.
Windfarm Stolzenhain GmbH & Co. KG, Köln, Parkgürtel 24, 50823 Köln. Nach Firmenänderung: Persönlich haftender Gesellschafter: RheinEnergie Windkraft Geschäftsführungs-GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 77309). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Windfarm Gottberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 29618) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Windfarm Stolzenhain GmbH & Co. KG, Leinfelden-Echterdingen, Ulmer Straße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Sitz verlegt nach Köln (Amtsgericht Köln HRA 29655). Das Registerblatt ist geschlossen.
Windfarm Stolzenhain GmbH & Co. KG, Köln, Parkgürtel 24, 50823 Köln. Kommanditgesellschaft. Der Sitz wurde von Leinfelden-Echterdingen (bisher Amtsgericht Stuttgart, HRA 723524) nach Köln verlegt.Nach Änderung der Geschäftsanschrift: Geschäftsanschrift: Parkgürtel 24, 50823 Köln. Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: Attila Management GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 77309).
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