Windgassen Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Paderborn-Schloß Neuhaus (Einsteinstr. 5, 33104 Paderborn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Windgassen GmbH am 01.12.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Windgassen Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Paderborn-Schloß Neuhaus (Einsteinstr. 5, 33104 Paderborn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.08.2005 mit der Windgassen GmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn, HRB 7547) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.