HRA 5282 HL: Windkraft Höper-Rauert und Höper OHG, Gremersdorf, Am Dorfbrunnen 14, 23758 Gremersdorf. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 5282 HL: Windkraft Höper-Rauert und Höper OHG, Gremersdorf, Am Dorfbrunnen 14, 23758 Gremersdorf. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Am Dorfbrunnen 14, 23758 Gremersdorf; Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 3. Höper-Rauert, Hinrich, * ‒.‒.‒‒, Sulsdorf; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Windkraft Höper-Rauert und Höper OHG, Gremersdorf(Am Dorfbrunnen 14, 23758 Sulsdorf). Vertretungsregelung: Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Persönlich haftende Gesellschafter: 1. Höper, Wilhelm, * ‒.‒.‒‒, Fehmarn, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Höper-Rauert, Detlef, * ‒.‒.‒‒, Fehmarn, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsform: Offene Handelsgesellschaft. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Windkraft Höper-Rauert und Höper GmbH mit Sitz in Sulsdorf (Amtsgericht Lübeck, HRB 1057 OL) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 21.08.2007. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Windkraftanlagen vornehmlich in der Gemeinde Gremersdorf. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..