Windpark Bielefeld GmbH, Leer (Krummacker 5, 26789 Leer). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.10.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.10.2007 mit der Windfarm Dittelsdorf GmbH & Co. KG mit Sitz in Leer (AG Aurich, HRA 200180) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 30.11.2007. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
26789 Leer
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Aurich
Rechtsform: GmbH