Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Holzweg 87, 26605 Aurich |
b)
Firma geändert, nun:
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Alterric Zweite Windpark Verwaltungs GmbH, Aurich
(Amtsgericht Aurich HRB 203487)
mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. |
|
c)
Firma geändert, nun:
Kommanditist:
Alterric Deutschland GmbH, Aurich, (Amtsgericht Aurich HRB
203538), Einlage: 5.445.000,00 EUR. |
a)
10.03.2023
Libuschewski |
HRA 202062: Windpark GmbH & Co. Nentzelsrode KG, Aurich, Dreekamp 5, 26605 Aurich. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: ENERCON Windpark GmbH, Aurich (Amtsgericht Aurich HRB 865). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: ENERCON Windpark Verwaltungs GmbH, Aurich (Amtsgericht Aurich HRB 203487), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 202062: Windpark GmbH & Co. Nentzelsrode KG, Aurich, Dreekamp 5, 26605 Aurich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2017 mit der Windpark GmbH & Co. Nentzelsrode II KG mit Sitz in Aurich (HRA 202397) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 202062:Windpark GmbH & Co. Nentzelsrode KG, Aurich, Dreekamp 5, 26605 Aurich.(Der Betrieb von Windenergieanlagen und der Verkauf von Strom.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Dreekamp 5, 26605 Aurich. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: ENERCON Windpark GmbH, Aurich (Amtsgericht Aurich HRB 865), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.