Windpark Iven Management GmbH, Hamburg, (Hugh-Greene-Weg 2, 22529 Hamburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden e3 Verwaltungs GmbH am 11.03.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Windpark Iven Management GmbH, Hamburg, (Hugh-Greene-Weg 2, 22529 Hamburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2007 mit Änderung vom 24.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2007/ 24.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.11.2007/ 24.12.2008 mit der e3 Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bad Essen (AG Osnabrück HRB 21547) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.