HRA 729925: Windpark Oberhausen GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 9, 72764 Reutlingen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Schöller Komplementär GmbH, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 730843). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 729925: Windpark Oberhausen GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 9, 72764 Reutlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.10.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.10.2015 sämtliche Rechte und Pflichten aus den Gestattungsverträgen -Zuwegung mit Klaus Scherer und Zuwegung mit Gernot Wilhelm sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus den beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (Errichtung, Betriebe und Nutzung von Wegen) gemäß Bewilligung vom 26.03.2014 für das Flustück 1005 in der Gemarkung Bayerfeld-Steckweiler und gemäß Bewilligung vom 11.12.2014 für das Flurstück 446 in der Gemarkung Gaugrehweiler auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "OR Energy Fünf GmbH & Co. KG", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 729483) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (insbesondere Anlage 1 zur Urkunde UR Nr. 2254 für 2015 des Notars Friedrich Reisser, Reutlingen vom 30.10.2015) wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 729925: Windpark Oberhausen GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 9, 72764 Reutlingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.12.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.12.2015 sämtliche Rechte und Pflichten aus den beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (Errichtung, Betrieb und Nutzung von Windenergieanlagen) gemäß Bewilligung vom 29.04.2014 für das Flurstück 247 in der Gemarkung Oberhausen/Appel, Grundbuchblatt 277, Grundbuch von Oberhausen/Appel sowie gemäß Bewilligung vom 24.02.2014 für das Flurstück 543 in der Gemarkung Oberhausen/Appel, Grundbuchblatt 309, Grundbuch von Kalkofen und gemäß Bewilligung vom 05.05.2014 für das Flurstück 248 in der Gemarkung Oberhausen/Appel, Grundbuchblatt 394, Grundbuch von Oberhausen/Appel auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "OR Energy Fünf GmbH & Co. KG", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 729483) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (insbesondere Anlage 1 zur Urkunde UR Nr. 2538 für 2015 des Notars Friedrich Reisser, Reutlingen vom 09.12.2015) wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 729925:Windpark Oberhausen GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 9, 72764 Reutlingen.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.12.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.12.2014 diejenigen Rechte und Pflichten sowie Vermögensteile (insbesondere Nutzungsverträge, öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Dienstbarkeiten), die nur die Windenergieanlagen 178 und 179 des Typs Vestas V112 und die Infrastruktur betreffen auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "OR Energy Fünf GmbH & Co. KG", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 729483) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Das Gesellschaftskapital verbleibt bei dem übertragenden Rechtsträger. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 729925:Windpark Oberhausen GmbH & Co. KG, Reutlingen, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen.Neue Geschäftsanschrift: Obere Wässere 9, 72764 Reutlingen.
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